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| Unser Wasser Hamburg : Volksgesetzgebung |
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Eine Volksinitiative wird gegründet, um letztendlich einen Volksentscheid herbeizuführen. Der Prozess ist dreischrittig. Genauer: Das Hamburgische Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid gibt es seit Juni 1996.
Diese Volksinitiativen sind aufgrund der Gesetzesänderung vom 18. Juli 2001 zustande gekommen. Darin wurden zum einen die Hürden
für den Erfolg niedriger gelegt, zum anderen wurden die Gegenstände einer Volksinitiative erweitert.
Es ist nicht mehr notwendig, den Erlass eines Gesetzes zu fordern. In einer so genannten „anderen Vorlage“
kann auch die „Befassung mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung“ eingeleitet werden.
Das Volk kann also praktisch eine Entschließung fassen oder ein Ersuchen an den Senat richten,
das der Senat im Prinzip genauso zu behandeln hat, wie ein bürgerschaftliches Ersuchen.
Die Initiative UNSER-WASSER-HAMBURG hat eine solche „andere Vorlage“ gewählt, also nicht gleich ein neues Gesetz vorgelegt.
Solch "andere Vorlagen" sind die einzige Möglichkeit, das Volk mit einer Sache zu befassen, die nicht durch ein
Hamburger Gesetz geregelt werden können. Fasst die Bürgerschaft keine entsprechende Entschließung, dann muss der Senat
auf Wunsch der Initiatoren drei Monate nach Antragstellung ein Volksbegehren durchführen. Wird dieses von mindestens
einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten zur Bürgerschaft unterstützt, ist das Volksbegehren zustande gekommen.
Ähnlich wie nach der Volksinitiative hat nun die Bürgerschaft wieder drei Monate Zeit, dem Volksbegehren durch
entsprechende Gesetze oder andere Vorlagen zuzustimmen. Geschieht dies nicht, können die Initiatoren der Volksinitiative
die Durchführung eines Volksentscheids beantragen. Die Frage auf dem Stimmzettel muss dabei so gestellt werden,
dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Der Volksentscheid ist dann erfolgreich, wenn der Gesetzentwurf
oder die andere Vorlage sowohl die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen als auch mindestens die Stimmen eines Fünftels
der Wahlberechtigten erhalten hat. Wer es noch genauer wissen will, sollte das Gesetz lesen: Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)
[html]
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[pdf] Verordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes (Volksabstimmungsverordnung
- VAbstVO) [html]
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Der Verein Mehr Demokratie e.V.
bietet umfangreiche Informationen über Volksbegehren.
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UNSER-WASSER-HAMBURG ist eine Aktion der Regionalverbände von: |
Diese Seite wurde aktualisiertt am: 15.04.2008 |