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  Volksgesetzgebung
Unser Wasser Hamburg : Volksgesetzgebung


Eine Volksinitiative wird gegründet, um letztendlich einen Volksentscheid herbeizuführen. Der Prozess ist dreischrittig.

  1. Die Volksinitiative hat innerhalb eines halben Jahres nach Anmeldung 10.000 Unterschriften zu sammeln.
  2. Geht der Senat nicht auf die Ziele der Initiative ein, sind im zweiten Schritt - dem Volksbegehren - innerhalb von zwei Wochen Unterschriften von 5% der in Hamburg Wahlberechtigten zu sammeln. Das sind etwa 62.400 Unterschriften.
  3. Ist auch dies gelungen und der Senat lenkt weiterhin nicht ein, kann ein Volksentscheid beantragt werden, der ganz genauso wie eine Wahl stattfindet. Dabei müssen mehr als die Hälfte der Stimmen im Sinne des Begehrens abgegeben werden.

Genauer: Das Hamburgische Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid gibt es seit Juni 1996. Diese Volksinitiativen sind aufgrund der Gesetzesänderung vom 18. Juli 2001 zustande gekommen. Darin wurden zum einen die Hürden für den Erfolg niedriger gelegt, zum anderen wurden die Gegenstände einer Volksinitiative erweitert. Es ist nicht mehr notwendig, den Erlass eines Gesetzes zu fordern. In einer so genannten „anderen Vorlage“ kann auch die „Befassung mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung“ eingeleitet werden. Das Volk kann also praktisch eine Entschließung fassen oder ein Ersuchen an den Senat richten, das der Senat im Prinzip genauso zu behandeln hat, wie ein bürgerschaftliches Ersuchen. Die Initiative UNSER-WASSER-HAMBURG hat eine solche „andere Vorlage“ gewählt, also nicht gleich ein neues Gesetz vorgelegt. Solch "andere Vorlagen" sind die einzige Möglichkeit, das Volk mit einer Sache zu befassen, die nicht durch ein Hamburger Gesetz geregelt werden können. Fasst die Bürgerschaft keine entsprechende Entschließung, dann muss der Senat auf Wunsch der Initiatoren drei Monate nach Antragstellung ein Volksbegehren durchführen. Wird dieses von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten zur Bürgerschaft unterstützt, ist das Volksbegehren zustande gekommen. Ähnlich wie nach der Volksinitiative hat nun die Bürgerschaft wieder drei Monate Zeit, dem Volksbegehren durch entsprechende Gesetze oder andere Vorlagen zuzustimmen. Geschieht dies nicht, können die Initiatoren der Volksinitiative die Durchführung eines Volksentscheids beantragen. Die Frage auf dem Stimmzettel muss dabei so gestellt werden, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Der Volksentscheid ist dann erfolgreich, wenn der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage sowohl die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen als auch mindestens die Stimmen eines Fünftels der Wahlberechtigten erhalten hat. 

Wer es noch genauer wissen will, sollte das Gesetz lesen:

Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) [html] ; [pdf]

Verordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes (Volksabstimmungsverordnung - VAbstVO) [html] ; [pdf]

Der Verein Mehr Demokratie e.V. bietet umfangreiche Informationen über Volksbegehren.


UNSER-WASSER-HAMBURG ist eine Aktion der Regionalverbände von:
Attac Hamburg
Bundeskoordination Internationalismus, BUKO Agrar-Koordination BUND Landesverband Hamburg Eine-Welt-Netzwerk Hamburg FIAN (Food First Informations- und Aktionsnetzwerk) Gruppe Hamburg Mieter helfen Mietern, Hamburger Mieterverein e.V. Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V. NaturFreunde Hamburg NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband Hamburg Verbraucher-Zentrale Hamburg e.V.

Diese Seite wurde aktualisiertt am:
15.04.2008