| Unser Wasser Hamburg |
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Klaus Lanz: Grundlagen für eine am Gemeinwohl orientierte und nachhaltige Wasserwirtschaft |
| Unser Wasser Hamburg : Klaus Lanz: Grundlagen für eine am Gemeinwohl orientierte und nachhaltige Wasserwirtschaft |
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Grundlagen für
eine am
Gemeinwohl orientierte und
nachhaltige Wasserwirtschaft[1] Aus
Sicht der Umweltorganisationen und Verbraucher stellt sich als Erstes
die Frage
nach der Zweckmäßigkeit einer Privatisierung der
Wasserwirtschaft. Die Anforderungen
an Qualität, Umweltschutz, Preise, Versorgungssicherheit,
langfristigen Erhalt
und Verbesserung der Infrastruktur werden in Deutschland von der
überwiegenden
Mehrheit der für Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
verantwortlichen
öffentlichen Unternehmen erfüllt. Das Trinkwasser ist fast
überall von
einwandfreier Qualität, und der hohe Standard der
Abwasserreinigung hat maßgeblich
zur Sanierung von Flüssen und Seen beigetragen. Wirtschaftliche
Effizienz ist auch im Wassersektor ein wichtiges Kriterium, allerdings
nicht das
alle anderen Aspekte dominierende. Preissenkungen wie im
Telekommunikations- und
Strombereich – darüber herrscht Einigkeit – sind bei Wasser und
Abwasser
wegen der hohen Fixkosten für Netze und Anlagen nicht
möglich, nicht einmal
bei einseitiger Konzentration auf wirtschaftliche Effizienzkriterien. Unter
diesen Bedingungen – solide Leistungsbilanz der öffentlichen
Unternehmen und
fehlendes Potential zur Verbilligung von Wasser und Abwasser für
Konsumenten
und Wirtschaft – scheinen radikale strukturelle Eingriffe in den
Wassersektor hierzulande nicht zweckmäßig. Grundanforderungen
an die Wasserwirtschaft Das
Gute ist der Feind des Besseren. Deshalb sollte trotz der guten
Leistungsbilanz
eine strategische Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur
Sicherung
und Verbesserung der erreichten Standards angestrebt werden. Die
untenstehenden Prüfpunkte sind als mittelfristige Zielbestimmung
für die
deutsche Wasserwirtschaft zu verstehen. Nicht alle Ziele müssen
gesetzlich
vorgeschrieben werden, denn der hohe Grad an Selbstverantwortung
hat sich in
der Wasserwirtschaft bisher bewährt – die heutigen hohen
Standards sind in
erster Linie Resultat der inneren Gestaltungs- und Kontrollkräfte
der hiesigen
öffentlichen Wasserwirtschaft und nicht durch Gesetze erzwungen.
Einer
Strangulierung durch überbordende gesetzliche Regelungen sollte
daher vermieden
werden. Qualität Es
sollte selbstverständlich sein und bleiben, dass das Trinkwasser
stets höchsten
Ansprüchen genügt. Grundsätzlich bedeutet dies
Versorgung mit dem besten
lokal verfügbaren Wasser, nur in Ausnahmen sollten
Fernversorgungen
eingerichtet werden. Belastete Vorkommen sollten nicht aufgegeben,
sondern
saniert und anschließend wieder in das Versorgungsnetz integriert
werden. Der
Schutz der Vorkommen beinhaltet besonders bei Seen und Grundwasser, die
sich nur
langsam erneuern und reinigen, langfristig vorausschauende
Strategien. Dazu müssen
die Nutzer und potentiellen Verschmutzer in die Schutzstrategien
eingebunden
werden, vor allem die Landwirtschaft oder andere Verursacher
flächenhafter
Einträge (Verkehr, Kraftwerke). Öffentliche Versorger
sind für diese
Aufgabe aus unserer Sicht aufgrund ihrer starken Verbindung mit der
Politik
besser gerüstet als Privatunternehmen. Zur
Sicherung einer dauerhaft hohen Trinkwasserqualität gehört
ein umfassendes
Qualitätsmonitoring in und um die genutzten Ressourcen herum.
Um einen adäquaten
Schutz zu bieten, gehen viele öffentliche Wasserversorger bei
der Qualitätsüberwachung
über die staatlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen
hinaus. Wesentliche
Elemente eines optimalen Qualitätsmanagements sind: ·
Nutzung
der besten verfügbaren
Vorkommen sowie deren vorbeugender Schutz vor Übernutzung und
Verschmutzung ·
Vorrang
für die
Versorgung aus lokalen Vorkommen ·
Engmaschiges
Monitoring
der Wasserqualität in den Vorkommen und im Verteilnetz ·
Aktive
Information der
Bevölkerung über aktuelle und absehbare Gefährdungen des
Trinkwassers ·
Hinreichende
Investitionen in den Unterhalt und die Pflege der Infrastruktur ·
Wo
Aufbereitung nötig
ist (z. B. Seewasser), Anwendung modernster Verfahren zur
Minimierung der
Restbelastung im Trinkwasser Umwelt Die
Umweltbilanz von Wasser- und Abwasserunternehmen umfasst
naturgemäß mehr als
die Optimierung innerbetrieblicher Abläufe wie etwa Energie-
und
Ressourcenverbrauch. Die Aktivitäten im Wassersektor greifen weit
in die Umwelt
hinaus, indem die als Trinkwasserressource oder als Rezipient für
Abwasser
genutzten Gewässer stark beeinflusst werden. Die
Beeinträchtigung der Gewässer
sollte dabei so gering wie möglich gehalten werden. Das
bedeutet unter anderem: ·
Schonende
Entnahme von
Wasser aus der natürlichen Umwelt, gegebenenfalls Verzicht auf
Entnahmen aus
empfindlichen Gewässerökosystemen ·
Minimierung
der Entnahmen
durch Anreize zu effizienter Nutzung (Demand management) in
Haushalten, Handel
und Industrie (und wo relevant, bei der landwirtschaftlichen
Bewässerung) ·
Eigenständige
Initiativen zum vorsorgenden Schutz der genutzten Ressourcen, in
Kooperation
mit den staatlichen Gewässerschutzbehörden ·
Politischer
Einsatz für
strengen Gewässerschutz und die vorsorgliche Fernhaltung von
Problemchemikalien
vom Wasserkreislauf ·
Anwendung
der besten verfügbaren
Technologien zur Abwasserreinigung, bei besonders empfindlichen
Gewässern darüber
hinaus gehend ·
Verminderung
der
Leitungsverluste (Wasser und Abwasser), wodurch einerseits die
Entnahmen aus
den natürlichen Vorkommen verringert werden, andererseits der
Eintrag von
Schadstoffen aus der Kanalisation in das Grundwasser minimiert wird ·
Prüfung
und
gegebenenfalls Einsatz innovativer Wassertechnologie zur Verminderung
von
Umweltbelastungen (Grauwasserrecycling, Trennung von
Abwasserteilströmen,
Regenwassernutzung, Wasserspararmaturen); dabei ist stets auch die
ökonomische
Gesamtbilanz zu berücksichtigen Adäquate
Preise Die
Preisgestaltung im Wassersektor ist aufgrund der überaus hohen
Fixkosten (65
bis 85 %) oft schwierig zu vermitteln und auch im politischen Raum
wenig
beliebt. Entscheidend ist, dass die Gesamtkosten nur wenig von der
gelieferten
Wassermenge beeinflusst werden, sondern vor allem vom Unterhalt der
Infrastruktur und dem dafür erforderlichen Personalaufwand. Die
Preisgestaltung
muss sehr langfristig voraus geplant werden, weit jenseits von
Wahlperioden (und
erst recht jenseits von privatwirtschaftlichen Finanzplänen). Folgende
Grundkriterien sollten mindestens beachtet werden: ·
Sicherung
sozialer Preise
durch Anschlusszwang und Gleichbehandlungsgrundsatz:
unabhängig vom tatsächlichen
physischen Aufwand für die Versorgung zahlen alle Verbraucher
für die
gleiche Leistung den gleichen Preis; ·
Die Preise
sollten den
tatsächlichen Gesamtaufwand für die Versorgung bzw.
Entsorgung decken; ·
Nur in
Ausnahmefällen
sollten besondere Belastungen (wie der politische gewollte Ausbau
der Kläranlagen
in den 80er und 90er Jahren) über staatliche Subventionen
mitfinanziert
werden; ·
Umweltkosten
(Ressourcenkosten, z. B. eine Grundwasserentnahmegebühr) sollten
in den Preisen
enthalten sein; dieser Aufschlag sollte bei Verbrauch über das
übliche Maß
hinaus stark ansteigen (Vielverbraucheraufschlag); ·
Degressive
Tarife mit
Mengenrabatt für Großverbraucher sind ein falsches Signal; ·
Stetiges
Bemühen um
Senkung des Gesamtaufwands (und damit der Kosten) durch
verbesserte Technik,
Materialien, Prozessführung; ·
Kosteneffizienz
niemals
zu Lasten von Qualitätsstandards. Versorgungssicherheit Die Bürger haben einen
Anspruch
darauf, dass ihre gewählten Vertreter alles unternehmen, um die
Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung dauerhaft,
zuverlässig und ohne Unterbrechungen
zu gewährleisten. Dazu sind die Gemeinden per Gesetz verpflichtet.
Die Endverantwortung
für den Wassersektor bleibt stets bei den Kommunen – auch nach der
Übertragung
der Aufgabe an Privatunternehmen. Voraussetzung zur Erfüllung
dieser Aufgabe ist: ·
Langfristige
Sicherung
der Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Systeme ·
Sicherung
öffentlichen
und demokratischen Einflusses auf strategische Weichenstellungen
des
Wasserunternehmens ·
Strikte
organisatorische
und finanzielle Trennung geschäftlicher Engagements
außerhalb der lokalen
Wasserwirtschaft ·
Bereitstellung
einer adäquaten
Notwasserversorgung Effizienz
neu definieren Die
Wasserwirtschaft ist aufgrund ihrer besonderen Bedingungen
(Abhängigkeit der
Verbraucher, hohe Fixkosten, Verschränkung mit Gesundheits-
und Umweltschutz)
für ein Engagement privater Unternehmen wenig geeignet.
Gewinne können hier
praktisch nur durch überhöhte Preise erzielt werden,
oder durch ein Geschäftsgebaren,
das auf die Absenkung von Standards setzt und so dem Gemeinwohl
widerspricht.
Aus diesem Grund hat das einzige Land, das eine wirklich umfassende
öffentliche
Diskussion über die Privatisierung der Wassersektors
geführt hat, die
Niederlande, sich per Gesetz für einen Verbleib von
Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung in öffentlicher Verantwortung ausgesprochen
(siehe Kasten). Niederlande
– Fusionierung ja, private Beteiligung nein Auch die wenigen verbliebenen
Großwasserwerke in den Niederlanden spüren den Druck
internationaler Multi Utility Konzerne, und die dortige
Regierung hat deshalb den Verkauf von Wasserversorgungsunternehmen
an private Konzerne verboten. Qua Gesetz muss die
niederländische Wasserversorgung in öffentlicher Hand
bleiben. Diese Entscheidung ist das Resultat
jahrelanger
Anhörungen und Erörterungen. Fernab ideologischer
Grundhaltungen erachten in den Niederlanden alle Parteien eine
Wasserwirtschaft in öffentlichem Eigentum als den besten Weg zur
Sicherung öffentlicher Interessen. Abgelehnt werden alle Modelle,
die zentrale Aufgaben des Wassersektors privatwirtschaftlicher
Kontrolle überlassen – Konzessionen etwa oder
Managementverträge mit Privatunternehmen. Das
niederländische Gesetz garantiert jedem Wasserversorger dauerhaft
das exklusive Recht zur Förderung und Lieferung von
Trinkwasser in seinem Einzugsgebiet. Die Kontrolle
über das Unternehmen darf nicht an
nicht-öffentliche Firmen übertragen werden. Insbesondere
müssen Anteile an Wasserversorgern, die im Zuge von
Stadtwerksprivatisierungen an nichtstaatliche
Unternehmen veräußert worden sind, in
öffentlichen Besitz zurückgeholt werden. Um auch
zukünftig eine optimale und moderne Wasserwirtschaft zu
gewährleisten, führte die Regierung ein verpflichtendes
Benchmarking für die niederländische Wasserwirtschaft ein.
Zudem soll es demnächst einen Wettbewerb um die Belieferung
von industriellen Großkunden geben – der ausdrücklich
nicht zu höheren Preisen für die Normalverbraucher
führen darf. Der
Effizienzbegriff sollte in der Wasserwirtschaft neu definiert werden
und sich in
erster Linie am Gemeinwohl orientieren. Eine solche Neudefinition
muss auf
Basis von Trinkwasserqualität, Umweltverträglichkeit,
Versorgungssicherheit, innovativer Technik und
sozialverträglichen,
fairen Wasserpreisen optimiert werden statt – wie von
Privatisierungsbefürwortern
propagiert – allein anhand von Kosten-Nutzen-Erwägungen. Es
spricht alles dafür, dass eine so definierte Effizienz am besten
unter öffentlicher
demokratischer Kontrolle und durch Optimierung und Stärkung der in
Deutschland
seit Jahrzehnten bewährten wasserwirtschaftlichen Praxis zu
erreichen ist. Der
Sonderfall Wasserwirtschaft ist aus gesamtgesellschaftlicher Sicht
für
Privatisierungsexperimente denkbar schlecht geeignet. Schließlich
wäre es hilfreich, wenn sich auch die hierzulande für die
Wasserwirtschaft
Verantwortlichen auf ihre eigentliche Rolle und Verantwortung
zurückbesinnen würden:
Sie sind Dienstleister im Auftrag des Gemeinwohls, nicht
Gewerbetreibende und
Unternehmer [1] Dieser Text beruht auf einem
Gutachten von Dr. Klaus Lanz, International Water Affairs, Hamburg,
für den WWF Schweiz, dem für die Genehmigung zur
auszugsweisen Verwendung herzlich gedankt sei. Die vollständige
Version des WWF-Positionspapiers kann abgerufen werden unter http://www.wwf.ch/images/progneut/upload/D_200103_Schlussbericht.pdf . |
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12.02.2003 |