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Senatspresseerklärung: Städtisches Beteiligungsportfolio |
| Unser Wasser Hamburg : Senatspresseerklärung: Städtisches Beteiligungsportfolio |
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Städtisches Beteiligungsportfolio: Klare Perspektiven für Hamburgs öffentliche Unternehmen Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Entscheidung hinsichtlich der Einstufung von 62 unmittelbaren Beteiligungen Hamburgs bzw. der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH getroffen. Zuvor hatte er die beteiligungspolitischen Grundsätze für Privatisierungen im Rahmen der Jesteburger Beschlüsse vom Mai 2002 ("Jesteburg I") festgelegt und im Oktober 2002 das städtische Beteiligungsmanagement ("Verantwortungsmodell") neu ausgerichtet. Mit seiner Entscheidung hat der Senat zugleich das Bürgerschaftliche Ersuchen vom Dezember 2002 beantwortet. Senator Dr. Wolfgang Peiner: "Der Senat hat bereits zu Beginn seiner Regierungszeit die strategische und ordnungspolitische Rolle der öffentlichen Unternehmen neu definiert und anschließend das Beteiligungsmanagement der Stadt neu ausgerichtet. Für die Privatisierung öffentlicher Unternehmen wurden klare Ordnungskriterien aufgestellt, um diese bewusst zu steuern. Wir richten dabei die städtische Beteiligungspolitik an folgenden Grundsätzen aus: Hamburg verkauft seine öffentlichen Unternehmen nicht aus Finanznot. Im Mittelpunkt stehen - insbesondere bei größeren Gesellschaften - wichtige Faktoren, wie die Sicherung der Produktqualität, die Sicherung von Standort, Arbeitsplätzen und Steuerkraft, eine Steigerung der Zentralität Hamburgs durch Akquise von Hauptverwaltungen, die Nutzung innovativer Wachstumspotenziale sowie die Stärkung des Wettbewerbes unter Berücksichtigung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft. Die Entscheidung über Privatisierungen bedeutet weder eine Kritik an der Leistung der öffentlichen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter noch eine 'Bestrafung' des Managements. Sie soll aber zu einer Rückbesinnung auf die Kräfte führen, die Hamburg in der Vergangenheit stark gemacht haben - auf selbstständige Unternehmen." Die "Grundsätze für die Privatisierung öffentlicher Unternehmen", anhand derer Privatisierungsmöglichkeiten geprüft wurden, beinhalten vier Kategorien, die eine jeweils unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Einflussnahme der Stadt erfordern: Kategorie 1 Für die Infrastruktur der Stadt zwingend erforderliche Unternehmen Bei Unternehmen dieser Kategorie kann in Einzelfällen der Verkauf von Anteilen sinnvoll sein, allerdings ist die Bewahrung eines beherrschenden öffentlichen Einflusses (mindestens 51 Prozent) regelmäßig im Interesse Hamburgs geboten. Dazu gehören: Flughafen Hamburg GmbH, GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH, Hamburger Hochbahn AG / Pinneberger Verkehrsgesellschaft mbH / Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (ausgenommen Busdienstleistungen, die der Kategorie 2 zugeordnet sind) / AKN Eisenbahn AG, Hamburger Wasserwerke GmbH, Hamburger Stadtentwässerung Anstalt öffentlichen Rechts, Hamburger Friedhöfe Anstalt öffentlichen Rechts (nur Grundstücke), SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg, Verwaltungsgesellschaft Finkenwerder mbH / Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbH & Co. KG. Kategorie 2 Unternehmen, die für die langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Hamburg von herausragender Bedeutung sind Der Senat wird sich für eine Fortentwicklung dieser Unternehmen einsetzen, um Zukunftsbranchen zu stärken und die Leitung dieser Konzerne dauerhaft an Hamburg zu binden. Hierzu sind standortsichernde Anteile erforderlich, über deren Höhe unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden ist. Regelhaft wird das Halten einer Beteiligung der Stadt in Höhe von mindestens 25,1 Prozent geboten sein. Dazu gehören: Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung mbH, Hamburg Messe und Congress GmbH, Hamburg Tourismus GmbH, Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG, Hamburger Gesellschaft für Luftverkehrsanlagen mbH, Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH, HSH Nordbank AG, Landesbetrieb Krankenhäuser Anstalt öffentlichen Rechts. Kategorie 3 Unternehmen, die zur Erfüllung fachspezifischer Ziele von strategischer Bedeutung sind. Auch bei Unternehmen dieser Kategorie wird regelhaft eine Mindestbeteiligung der Stadt geboten sein. Dazu gehören: AMI Arzneimitteluntersuchungsinstitut GmbH, Berufsförderungswerk Hamburg GmbH, Deichtorhallen-Ausstellungs-GmbH, Deutsches Klimarechenzentrum GmbH, Fachinformationszentrum Karlsruhe GmbH, Filmförderung Hamburg GmbH, Fiscus GmbH, GKSS-Forschungszentrum Geesthacht GmbH, Gesellschaft für wissenschaftlich-technische Information mbH, HAB Hamburger Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH, Hamburg.de GmbH & Co. KG, Hamburger Friedhöfe Anstalt öffentlichen Rechts (Betrieb), Hamburgische Staatsoper GmbH, Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH, Hochschulinformationssystem GmbH, ICGS - International Center for Graduate Studies GmbH, IMPF - Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft für Polizei und Feuerwehr mbH, Institut für die wissenschaftliche Filmförderung mbH, Neue Schauspielhaus GmbH, pflegen&wohnen Anstalt öffentlichen Rechts (teilweise Pflegeeinrichtungen, Wohnunterkünfte), Nordwest Lotto und Toto Hamburg Verwaltungsgesellschaft mbH und Nordwest Lotto und Toto Hamburg - Staatliche Lotterie, P+R-Betriebsgesellschaft mbH, Realisierungsgesellschaft Finkenwerder mbH, Planungsgesellschaft Finkenwerder GmbH, SGG Städtische Gebäudereinigung GmbH (bis zum vollständigen Ausscheiden des städtischen Reinigungspersonals, danach Kategorie 4), SpriAG Sprinkenhof AG (teilweise), Stadtreinigung Hamburg Anstalt öffentlichen Rechts, Thalia Theater GmbH, TUHH-Technologie GmbH, Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH und Kommanditgesellschaft Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. Kategorie 4 Unternehmen, die nicht unter die genannten Gruppen fallen. Bei diesen Unternehmen ist eine weitere Beteiligung Hamburgs nicht mehr erforderlich. Sie können vollständig privatisiert werden. Dazu gehören: Altonaer Arbeitsförderungsgesellschaft mbH, BHH Betreuungsgesellschaft für den Hamburger Hauptbahnhof mbH, C:channel business services GmbH, DaimlerChrysler Luft- und Raumfahrtholding AG, Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen GmbH, HaGG Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung, Hamburg für Spiele 2012 GmbH, HLB-Beteiligungsgesellschaft mbH, Imtc innovative medical technology center Hamburg GmbH, MAZ level one GmbH, pflegen&wohnen Anstalt öffentlichen Rechts (teilweise Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe), SpriAG Sprinkenhof AG (teilweise), WERT Wertstoff-Einsammlung GmbH, Zeitwerk - Lokaler Service für Zeitarbeit Hamburg GmbH. Senator Dr. Wolfgang Peiner: "Bei Unternehmen, die in die Kategorien 2 und 3 fallen, kann es in begründeten Einzelfällen erforderlich sein, dass die Stadt Mehrheitsanteile behält. Bei Unternehmen, die in die Kategorie 4 fallen, wird die Stadt ihre Beteiligungen aufgeben. Erste Schritte sind dafür in einigen Fällen bereits eingeleitet, in den übrigen Fällen laufen dazu die Vorbereitungen jetzt an." Die Freie und Hansestadt Hamburg bzw. die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH sind heute noch an 62 Unternehmen unmittelbar und an 154 Unternehmen mittelbar beteiligt. Die Fortschreibung des 4. Beteiligungsberichtes vom August 2002 (auf der Grundlage der Beteiligungsverhältnisse des Jahres 2000) weist noch 68 unmittelbare und 335 mittelbare Beteiligungen mit mehr als 43.000 Mitarbeitern aus. Durch die Veräußerung der zuletzt von der Stadt noch gehaltenen HEW-Anteile und die Fusion der norddeutschen Landesbanken zur HSH Nordbank AG sind allein rund 200 Unternehmen, an denen die Stadt mittelbar beteiligt war, aus dem städtischen Beteiligungsportfolio herausgefallen.
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