| Unser Wasser Hamburg |
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Pressemitteilung vom 19.05.2005 |
| Unser Wasser Hamburg : Pressemitteilung vom 19.05.2005 |
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UnserWasserHamburg
Pressemitteilung vom
19.05.2005 Senat
will Volksbegehren unterlaufen Gesetzentwurf
gegen Privatisierung der Wasserversorgung öffnet Hintertüren Unser-Wasser-Hamburg richtet offenen Brief an Bürgerschaftsabgeordnete Das vom
Senat am 26. April vorgelegte "Gesetz zur Sicherstellung der
Wasserversorgung in öffentlicher Hand" verkürzt den Wortlaut
des erfolgreichen Volksbegehrens und des darauf fußenden
einstimmigen Beschlusses der Bürgerschaft vom 24.11.2004 in
erheblicher Weise. Damit ist nach Auffassung von Unser-Wasser-Hamburg
(UWH), Initiator und Träger des Volksbegehrens, der Verdacht
begründet, dass der Senat die Beteiligung von Privatfirmen an der
Hamburger Wasserversorgung offen halten will. In einem offenen Brief fordert UWH deshalb im
Vorfeld der ersten Befassung in der Hamburgischen Bürgerschaft am
25./26. Mai alle Abgeordneten auf, als gesetzgebendes Organ Geist und
Buchstaben des eigenen Beschlusses verbindlich umzusetzen und damit dem
Willen der Hamburger Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu
tragen. Die im
Sommer 2004 von 147.000 BürgerInnen unterzeichnete Forderung des
Volksbegehrens lautete: "Sind Sie dafür, dass Hamburgs
öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständiges Eigentum
und unter eineingeschränkter Verfügung der Freien und
Hansestadt Hamburg bleibt?" Demgegenüber
legt der neue Gesetzestext fest: "Die öffentliche Wasserversorgung
obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg als öffentliche Aufgabe.
Wird die Aufgabe durch Unternehmen in privater Rechtsform wahrgenommen,
sind die Gesellschaftsanteile vollständig im Eigentum der
öffentlichen Hand zu halten". Die mit dem
Volksbegehren geforderte uneingeschränkte Verfügung, die auch
von der Bürgerschaft einstimmig beschlossen wurde, ist nach
monatelanger Befassung in den Behörden aus dem Gesetzestext
verschwunden. Es erstaunt, dass die für alle Abgeordneten
einsichtige Formulierung gegen jedwede Form der Privatisierung
aufgegeben wurde. Der
vorgelegte Gesetzestext stellt, neben dem selbstverständlichen
Verweis auf die Wasserversorgung als öffentliche Aufgabe,
ausschließlich auf die Eigentumsverhältnisse ab. Die
gesellschaftsrechtliche Verfügung ist jedoch nicht mit der
geforderten tatsächlichen uneingeschränkten Verfügung
gleichzusetzen. Die
Gesetzesfassung erlaubt die Beteiligung von Privatfirmen über die
Betriebsführung. Diese kann von Teilaufgaben bis zur
Übernahme des gesamten sogenannten operativen Geschäfts
gehen. Beispielsweise kann die funktional aus der öffentlichen
Unternehmenstätigkeit ausgegliederte Wasserverteilung mit einer
Konzession einer Privatfirma übertragen werden. Dabei werden
formal die Eigentumstitel nicht angetastet. Zahlreiche
Beispiele in Stadtwerken und Wasser- und Abwasserbetrieben zeigen, dass
mit dieser Art privatwirtschaftlicher Geschäftsübernahme eine
weitgehende Kontrolle des privaten Betreibers über die
Unternehmenstätigkeit verbunden ist. Im selben Maße
verflüchtigt sich die von UWH für unverzichtbar gehaltene
demokratische Kontrolle über die fundamentale Dienstleistung
Wasserversorgung. Der
Gesetzestext lässt obendrein offen, was kein Zufall sein
dürfte, ob die im Eigentum der öffentlichen Hand zu haltenden
Gesellschaftsanteile allein in der öffentlichen Hand der FHH
verbleiben sollen. Die Formulierung öffnet die Option der
Beteiligung anderer Unternehmen, die sich in öffentlicher Hand
befinden. Diese Möglichkeit legt der Gesetzestext sogar nahe, wenn
er von Unternehmen (Plural) in privater Rechtsform spricht, was nicht
mit dem allein mit der Hamburger Wasserversorgung betrauten Unternehmen
(Singular) Hamburger Wasserwerke GmbH identisch ist. Weitere
Formulierungen in der Begründung lassen auf Überlegungen
innerhalb des Senats schließen, dass die Wasserversorgung
künftig auch von anderen Unternehmenskonstruktionen als den HWW
übernommen werden könnte. Unser Wasser
Hamburg hält den Gesetzestext für den Versuch des Senats, die
Absicht des Volksbegehrens in entscheidender Weise zu umgehen und sich
Hintertüren für die Beteiligung von Privatfirmen und
womöglich anderer, auch nicht-hamburgischer, öffentlicher
Unternehmen zu schaffen. Die in der Presseerklärung des Senats
aufgestellte Behauptung, die Wasserversorgung werde durch das
vorgelegte Gesetz "einer Privatisierung nicht zugänglich", ist
insoweit irreführend. UWH fordert
deshalb den Senat auf, den Gesetzestext analog zum Beschluss der
Bürgerschaft zu fassen und den Willen der Hamburger
Bürgerinnen und Bürger zu respektieren. Zugleich bittet UWH
im Vorfeld der ersten Befassung des Entwurfs in der Hamburgischen
Bürgerschaft am 25./26. Mai alle Abgeordneten in einem offenen
Brief, als gesetzgebendes Organ Geist und Buchstaben des eigenen
Beschlusses verbindlich umzusetzen. Weitere
Informationen: www.unser-wasser-hamburg.de Joachim
Schöfer, Tel.: 040 - 59 04 06 ; 0160 - 122
00 69 Anlage:
Offener Brief an die
Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft |
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UNSER-WASSER-HAMBURG ist eine
Aktion der Regionalverbände von: |
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02.09.2005 |