Unser Wasser Hamburg
  Pressemitteilung vom 19.05.2005
Unser Wasser Hamburg : Pressemitteilung vom 19.05.2005


Original (.doc)

UnserWasserHamburg
Aktionsbündnis für den Erhalt einer öffentlichen Wasserversorgung in Hamburg

 

Pressemitteilung vom 19.05.2005

Senat will Volksbegehren unterlaufen

Gesetzentwurf gegen Privatisierung der Wasserversorgung öffnet Hintertüren

Unser-Wasser-Hamburg richtet offenen Brief an Bürgerschaftsabgeordnete

Das vom Senat am 26. April vorgelegte "Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand" verkürzt den Wortlaut des erfolgreichen Volksbegehrens und des darauf fußenden einstimmigen Beschlusses der Bürgerschaft vom 24.11.2004 in erheblicher Weise. Damit ist nach Auffassung von Unser-Wasser-Hamburg (UWH), Initiator und Träger des Volksbegehrens, der Verdacht begründet, dass der Senat die Beteiligung von Privatfirmen an der Hamburger Wasserversorgung offen halten will.

In einem offenen Brief fordert UWH deshalb im Vorfeld der ersten Befassung in der Hamburgischen Bürgerschaft am 25./26. Mai alle Abgeordneten auf, als gesetzgebendes Organ Geist und Buchstaben des eigenen Beschlusses verbindlich umzusetzen und damit dem Willen der Hamburger Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. 

Die im Sommer 2004 von 147.000 BürgerInnen unterzeichnete Forderung des Volksbegehrens lautete: "Sind Sie dafür, dass Hamburgs öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständiges Eigentum und unter eineingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt?"  Demgegenüber legt der neue Gesetzestext fest: "Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg als öffentliche Aufgabe. Wird die Aufgabe durch Unternehmen in privater Rechtsform wahrgenommen, sind die Gesellschaftsanteile vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand zu halten". 

Die mit dem Volksbegehren geforderte uneingeschränkte Verfügung, die auch von der Bürgerschaft einstimmig beschlossen wurde, ist nach monatelanger Befassung in den Behörden aus dem Gesetzestext verschwunden. Es erstaunt, dass die für alle Abgeordneten einsichtige Formulierung gegen jedwede Form der Privatisierung aufgegeben wurde. 

Der vorgelegte Gesetzestext stellt, neben dem selbstverständlichen Verweis auf die Wasserversorgung als öffentliche Aufgabe, ausschließlich auf die Eigentumsverhältnisse ab. Die gesellschaftsrechtliche Verfügung ist jedoch nicht mit der geforderten tatsächlichen uneingeschränkten Verfügung gleichzusetzen.

Die Gesetzesfassung erlaubt die Beteiligung von Privatfirmen über die Betriebsführung. Diese kann von Teilaufgaben bis zur Übernahme des gesamten sogenannten operativen Geschäfts gehen. Beispielsweise kann die funktional aus der öffentlichen Unternehmenstätigkeit ausgegliederte Wasserverteilung mit einer Konzession einer Privatfirma übertragen werden. Dabei werden formal die Eigentumstitel nicht angetastet.

Zahlreiche Beispiele in Stadtwerken und Wasser- und Abwasserbetrieben zeigen, dass mit dieser Art privatwirtschaftlicher Geschäftsübernahme eine weitgehende Kontrolle des privaten Betreibers über die Unternehmenstätigkeit verbunden ist. Im selben Maße verflüchtigt sich die von UWH für unverzichtbar gehaltene demokratische Kontrolle über die fundamentale Dienstleistung Wasserversorgung. 

Der Gesetzestext lässt obendrein offen, was kein Zufall sein dürfte, ob die im Eigentum der öffentlichen Hand zu haltenden Gesellschaftsanteile allein in der öffentlichen Hand der FHH verbleiben sollen. Die Formulierung öffnet die Option der Beteiligung anderer Unternehmen, die sich in öffentlicher Hand befinden. Diese Möglichkeit legt der Gesetzestext sogar nahe, wenn er von Unternehmen (Plural) in privater Rechtsform spricht, was nicht mit dem allein mit der Hamburger Wasserversorgung betrauten Unternehmen (Singular) Hamburger Wasserwerke GmbH identisch ist. Weitere Formulierungen in der Begründung lassen auf Überlegungen innerhalb des Senats schließen, dass die Wasserversorgung künftig auch von anderen Unternehmenskonstruktionen als den HWW übernommen werden könnte.  

Unser Wasser Hamburg hält den Gesetzestext für den Versuch des Senats, die Absicht des Volksbegehrens in entscheidender Weise zu umgehen und sich Hintertüren für die Beteiligung von Privatfirmen und womöglich anderer, auch nicht-hamburgischer, öffentlicher Unternehmen zu schaffen. Die in der Presseerklärung des Senats aufgestellte Behauptung, die Wasserversorgung werde durch das vorgelegte Gesetz "einer Privatisierung nicht zugänglich", ist insoweit irreführend.

UWH fordert deshalb den Senat auf, den Gesetzestext analog zum Beschluss der Bürgerschaft zu fassen und den Willen der Hamburger Bürgerinnen und Bürger zu respektieren. Zugleich bittet UWH im Vorfeld der ersten Befassung des Entwurfs in der Hamburgischen Bürgerschaft am 25./26. Mai alle Abgeordneten in einem offenen Brief, als gesetzgebendes Organ Geist und Buchstaben des eigenen Beschlusses verbindlich umzusetzen.

  

Weitere Informationen:

www.unser-wasser-hamburg.de

Joachim Schöfer, Tel.: 040 - 59 04 06 ;  0160 - 122 00 69   

Anlage: Offener Brief an die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft


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02.09.2005