Was bedeutet die Zusammenführung von HSE und HWW?


Hamburgs Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Dr. Michael Freytag, kündigte am 23. August 2005 in einer Pressekonferenz die zum 1.Januar 2006 vorgesehene Zusammenfassung von Hamburger Stadtentwässerung  (HSE) und Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) unter dem Dach eines „Gleichordnungskonzerns“ an.

Diese seltene Konzernform bedeutet, dass zwei oder mehrere Unternehmen unter einheitlicher Leitung, aber wirtschaftlich selbständig und ohne wechselseitige finanzielle Beteiligung geführt werden.

Diese Zusammenführung überrascht nicht, denn bereits im Frühjahr 2004 hatten HSE und HWW mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde eine von beiden Unternehmen gebildete Arbeitsgruppe eingesetzt, um die möglichen wirtschaftlichen Vorteile einer Fusion zu untersuchen. Darüber hinaus wurden Anwaltsfirmen beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen eines Firmenzusammenschlusses zu prüfen. Die HSE ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die von den Bürgern zu zahlenden Entgelte sind Gebühren und als solche steuerfrei. Die HWW sind dagegen eine GmbH und auf das Wassergeld wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben. Die HSE hat darüber hinaus in einem sogenannten Cross Border Leasing Verfahren ihre eigenen Kläranlagen geleast, was rechtlich umstrittene Besitzverhältnisse zur Folge hat.

Eine Zeit lang hieß es, dem Unternehmenszusammenschluss stehe die unterschiedliche steuerliche Behandlung im Wege. Dies ist jedoch faktisch bei einer Vielzahl von in der Regel städtischen Wasser- und Abwasserbetrieben bisher kein Problem gewesen. Das Argument wird normalerweise von privaten Abwasserfirmen, die der vollen Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, im Interesse einer steuerlichen Gleichstellung im angeblichen Wettbewerb mit öffentlichen Betrieben bemüht.

Warum aber wird es demnächst zum „Gleichordnungskonzern“ mit zwei Unternehmen kommen, die bislang bis auf die gemeinsame Rechnungsstellung völlig selbständig und mit Erfolg tätig waren? Die von Senator Freytag sowie von HSE-Geschäftsführer Funke und HWW-Geschäftsführer Dr. Beckereit genannten Gründe bedürfen einer näheren Betrachtung.

Unser Wasser Hamburg hält sie für oberflächlich und zum Teil unrichtig, insgesamt für kaum aussagekräftig. Damit stellt sich die Frage, wie ernsthaft  politische Argumente beim Umgang mit öffentlichem Eigentum sind. Die Bürger als gemeinschaftliche Eigentümer haben einen demokratischen Anspruch auf öffentliche Rechenschaft und verantwortliches Handeln.

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