| Startseite | Aktionsbündnis | Antragstext | Argumente | Presse | Volksgesetzgebung | Termine | Mitmachen | Kontakt | Impressum |
|
"Gesetz zur Sicherstellung zur Wasserversorgung in öffentlicher Hand" |
| Unser Wasser Hamburg : "Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand" |
|
Fundstelle: HmbGVBl. 2006, S. 505
Einziger Paragraph Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg als staatliche Aufgabe. Wird die Aufgabe durch Dritte durchgeführt, sind deren Anteile vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg zu halten. Ausgefertigt Hamburg, den 27. September 2006. Der Senat [http://hh.juris.de/hh/gesamt/WasVSichG_HA.htm]
Am 14.09.2006 hat die Hamburgische Bürgerschaft das „Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand“ verabschiedet. Damit hat Unser-Wasser-Hamburg eine Verankerung seines Anliegens über die laufende Legislaturperiode hinaus erreicht - wenn auch mit Abstrichen.
Damit wird in Hamburg erstmals fixiert, dass die öffentliche Wasserversorgung Pflichtaufgabe
des Staates ist, dass dieser also für die Versorgung der
Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser letztverantwortlich
ist. Gleichwohl lässt der Gesetzestext gegenüber dem Petitum des Volksbegehrens deutliche Lücken: Es ist sowohl der Verkauf von Vermögensteilen der Hamburger Wasserwerke als auch die Übertragung von Versorgungsaufgaben auf Privatfirmen möglich. [ausführlichere Problematisierung]
|
|
UNSER-WASSER-HAMBURG ist eine
Aktion der Regionalverbände von: |
Diese
Seite wurde aktualisiert am:
29.10.2007 |