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  "Gesetz zur Sicherstellung zur Wasserversorgung in öffentlicher Hand"
Unser Wasser Hamburg : "Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand"



753-4

Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand

Vom 27. September 2006

Fundstelle: HmbGVBl. 2006, S. 505


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Einziger Paragraph

Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg als staatliche Aufgabe. Wird die Aufgabe durch Dritte durchgeführt, sind deren Anteile vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg zu halten.

Ausgefertigt Hamburg, den 27. September 2006.

Der Senat

[http://hh.juris.de/hh/gesamt/WasVSichG_HA.htm] 

 

[eigene Pressemitteilung]

Am 14.09.2006 hat die Hamburgische Bürgerschaft das „Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand“ verabschiedet. Damit hat Unser-Wasser-Hamburg eine Verankerung seines Anliegens über die laufende Legislaturperiode hinaus erreicht - wenn auch mit Abstrichen.  

Damit wird in Hamburg erstmals fixiert, dass die öffentliche Wasserversorgung Pflichtaufgabe des Staates ist, dass dieser also für die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser letztverantwortlich ist. 
Vor allem aber wird festgeschrieben, dass ein Verkauf der Hamburger Wasserversorgung an private oder öffentliche Dritte unzulässig ist. (Eine solche gesetzliche Festlegung in Bezug auf ein öffentliches Unternehmen ist bundesweit bisher beispiellos.)

Gleichwohl lässt der Gesetzestext gegenüber dem Petitum des Volksbegehrens deutliche Lücken: Es ist sowohl der Verkauf von Vermögensteilen der Hamburger Wasserwerke als auch die Übertragung von Versorgungsaufgaben auf Privatfirmen möglich. 

[ausführlichere Problematisierung] 



UNSER-WASSER-HAMBURG ist eine Aktion der Regionalverbände von:
Attac Hamburg
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Diese Seite wurde aktualisiert am:
29.10.2007