Informationen zur Privatisierung der Wasserwerke in Hamburg


Warum setzen wir uns gegen einen (Teil-) Verkauf der Wasserwerke ein?

Unsere öffentliche Wasserversorgung garantiert uns bislang

  • Hohe Trinkwasserqualität bei günstigen und stabilen Preisen (z.Zt. 1,49 €/l3)
  • Nachhaltige Nutzung und sorgsamen Schutz von Wasservorkommen
  • Auf Dauer sichere Versorgung mit sehr gutem Trinkwasser

Nur öffentliches Eigentum an den Wasserwerken und deren demokratische Kontrolle können sichern, dass dies so bleibt.

 

Was verändert sich, wenn die Wasserwerke in privaten Besitz übergehen?

In Wasserwerken, die privatisiert oder teilprivatisiert wurden, stehen allein wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund, soziale und ökologische Aspekte werden nicht als Unternehmensaufgabe betrachtet. Beispiele aus Großbritannien, aber auch aus deutschen Städten zeigen:

  • An erster Stelle steht dann der Gewinn und die Ausschüttung an die Anteilseigner
  • Die Gesundheit der Bevölkerung ist von untergeordneter Bedeutung
  • Sparsamer Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser Trinkwasser ist nicht im Geschäftsinteresse
  • Wasserqualität und Pflege der Quellen und Brunnen werden zu lästigen Kosten
  • Pflege und Erneuerung  des Leitungssystems werden vernachlässigt mit der Folge einer Verschlechterung von Versorgungssicherheit und Wasserqualität
  • Um Kosten zu sparen wird Personal abgebaut. Das schmälert die Fachkompetenz und das zur Verfügung stehende know-how des Unternehmens und hat ebenfalls negative Auswirkungen auf Trinkwasserqualität und den vorsorgenden Gewässerschutz.

 

Warum befürchtet UWH eine Privatisierung der HWW?

  • Im September 2003 gab Senator Peiner eine Liste der möglicherweise zu privatisierenden Hamburger öffentlichen Unternehmen heraus. Bei den HWW ist nach dieser Liste eine Teilprivatisierung bis zu 49,9% vorgesehen. Eine Teilprivatisierung hat nach Erfahrungen aus anderen Städten jedoch die gleiche Auswirkung wie eine Vollprivatisierung (s.o.)
  • Ab 1.1.2005 ist vom Senat ein neuer Geschäftsführer für die HWW bestimmt worden. Über Dr.-Ing. Michael Beckereit ist bekannt, dass er bereits für einen französischen Wasserkonzern tätig war und über Privatisierungserfahrungen im ostdeutschen Raum verfügt.

 

Jede  Stimme zählt!

Die Volksgesetzgebung gibt es seit 1996 in Hamburg. Wir rechnen fest damit, dass die Hamburger Regierung und die Bürgerschaft den Willen des Volkes respektieren und umsetzen werden.